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12. Mar 2010

Weltfremd reloaded: 3 Stunden für ne Aktualisierung sind zu viel!

Da kann man mal wieder nur den Kopf schütteln. Dass unsere Gerichte - nein, kein Essen - oft daneben greifen mit ihren Urteilen, ist nix Neues. Und genau das machen sie jetzt wieder.

Der Bundesgerichtshof hat einen Händler verurteilt, dessen Waren auch in Preissuchmaschinen gelistet werden. "Problem" dabei war, dass der besagte Händler den Preis für seine Espresso Maschine um wenige Euro erhöht hat, die Suchmaschine diesen aber selbst nach unglaublich langen drei Stunden nicht angepasst hatte, weswegen die Espresso Maschine somit weiterhin als eines der Top Angebote gelistet wurde.

Laut BHG darf sowas nicht sein!!1

Der Händler hat also dafür Sorge zu tragen, dass seine Angebote zuerst in den Preissuchmaschinen aktualisiert wird, bevor es im Shop getan wird, denn - und jetzt kommt's - "mit dem Internet verbinde der Verbraucher höchstmögliche Aktualität".

Achsooo, dann ist ja alles in Ordnung. Dass der Händler den neuen Preis zeitgleich zu seiner Preiserhöhung der Suchmaschine gemeldet hat, reicht dem BHG nämlich nicht.

Drei lächerliche Stunden.. OMFG, wird echt Zeit, dass es Pflicht wird einen "Was-geht-da-im-Internet-ab" Kurs zu belegen und auch die ganzen Geldgeilen Abmahnanwälte verschieden.

Ladys and Gentleman: This is the Internet! (GUCK MICH!)

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