Freude, schöner Götterfunke! Vorratsdatenspeicherung ade!
Achja, so manchmal ist auf das Bundesverfassungsgericht doch Verlass. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde gekippt.
Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".
Sowas liest man doch immer gern bei seinem täglichen Netzrundgang. Bin immernoch hin und weg! Mal schauen, wie lang es dauert, bis FDP und CDU sich dafür loben, schließlich wurde es ja bei den Koalitionsverhandlungen als Ziel ernannt.. porfl, als ob.
Es sei aber noch angemerkt, dass nur das aktuelle Gesetz für rechtswidrig erklärt wurde, da wird es nicht lange dauern, da liegen neue Entwürfe auf dem Tisch und das Prozedere geht von vorne los. Denn die Vorratsdatenspeicherung allgemein wurde nicht für verfassungwidrig erklärt.
Der letzte Absatz des Spiegel-Artikels ist natürlich auch erwähnenswert.
Grundlage für das jetzige Urteil ist unter anderem ein anderes, das vom Bundesverfassungsgericht 1983 gefällt wurde: Im sogenannten Volkszählungsurteil definierten die Richter damals ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das besagt, vereinfacht formuliert, dass jeder Bürger die Hoheit über seine persönlichen Daten besitzt. Er muss selbst entscheiden dürfen, was damit geschieht, welche davon er preisgibt. Diesen Grundsatz sahen die Karlsruher Richter mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form offenbar verletzt.
Meine alternativen DNS Einträge lass ich natürlich weiterhin..
